Impressum

Redaktion:
Andreas Janßen (V.i.S.d.P)
Dreihausener Weg 20
59757 Arnsberg

weitere Redakteure:
Ralph Leyendecker, Alexander Janßen, Julia Janßen, Jan H. Kaltenbach

Anmerkung:
Wir sind weder ein Reisebüro noch ein touristischer Verband für die Stadt Paris. Alle Angebote auf den Seiten von paris-fan.de sind von Partnerunternehmen. Aus diesem grund verweisen wir daher auf die AGBs der jeweiligen Unternehmen.

Achtung: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollten Sie der Ansicht sein, dass öffentliche Inhalte der Webseite paris-fan.de Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um Benachrichtigung an genannte Adresse. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Fremden ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Eine so genannte „GOA" - Geschäftsführung ohne Auftrag - weisen wir ausdrücklich zurück.

In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6 TDG). Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert (§ 10 MDStV). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters).

Da weder das Teledienstegesetz noch der Mediendienstestaatsvertrag den Begriff Impressum verwenden, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff Impressum sind dies zum Beispiel Webimpressum, Anbieterkennzeichnung. Nach einer umstrittenen Entscheidung des OLG Karlsruhe reicht allerdings für gewerbliche Homepages der Begriff Kontakt ebenso wenig aus wie der Begriff Impressum, da bei beiden nicht eindeutig klar wird, dass dort auch die Informationen über die VertragspartnerInnen zu finden sind.

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Bildquellen: www.pixelio.de, www.parisinfo.com